In unseren zwei Wohngruppen finden jeweils neun Kinder und Jugendliche ein stabiles Umfeld mit verlässlicher Betreuung. Die Gruppen übernehmen die alltägliche Versorgung sowie die sozial-emotionale Begleitung – und entlasten so die Herkunftsfamilien deutlich.
Gesetzliche Grundlagen
- §5, §8, §27 KJHG Voraussetzungen einer erzieherischen Hilfe
- §34 KJHG Heimerziehung
- §36 KJHG Hilfeplanung
- §61-67 KJHG Schutz von Sozialdaten bzw. personenbezogener Daten