Unsere Wohn- und Lebensgruppe bietet Platz für neun Kinder und Jugendliche. Sie übernimmt die vollständige Versorgung sowie die sozial-emotionale und erzieherische Begleitung – und entlastet damit die Herkunftsfamilie nachhaltig.
Gesetzliche Grundlagen
- §5, §8, §27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe
- §34 KJHG Heimerziehung und betreutes Wohnen
- §35a KJHG Seelische Behinderung
- §36 KJHG Hilfeplanung
- §41 KJHG Hilfe für junge Volljährige
- § 61-67 KJHG Schutz von Sozialdaten bzw. personenbezogene Daten