Lerntherapeutische Gruppe
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit unterschiedlichen Auffälligkeiten im emotionalen und/oder sozialen Bereich, die die Teilnahme in der Regelschule/Berufsschule/Fördermaßnahme verweigern, vom Unterricht/Bildungsmaßnahme ausgeschlossen sind oder deren Beschulbarkeit gefährdet ist.
Rechtsgrundlage:
KJHG LSA: §28 (Genehmigung durch Ministerium für Bildung)
SchulG LSA: §36, §39
Aufnahmegründe:
- Entwicklungsstörungen / Integrationskonflikte
- Reaktive Störungen auf Grund familiärer Belastungen
- Verhaltensstörungen / emotionale Störungen
- Seelische Behinderung
- Jugendpsychiatrische Krankheitsbilder
- Störungen im Bereich der Intelligenz, dem Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten / Schulverweigerung
- Delinquentes Verhalten / Gewaltaffinität
- Neigung zur Selbst- und / oder Fremdgefährdung
Ziel:
- Rückkehr des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen in die Regelschule/Ausbildung/Fördermaßnahme oder
- Erlangen einer Ausbildungsreife oder
- Vermittlung auf den zweiten Arbeitsmarkt
Grundlage ist die Erstellung, Anpassung und Umsetzung individueller Förderpläne. Es ist eine zeitlich klar definierte alternative Ergänzung zur Beschulung in der Regel- oder Berufsschule.
Konzept zur Wiedereingliederung durch bewährtes 3-Phasenmodell:
Aufnahmephase (Phase 1)
Lerntherapeutische Phase (Phase 2)
Reintegrationsphase (Phase 3)
Dieses Konzept ist in den letzten Jahren sehr erfolgreich umgesetzt wurden, so dass der Großteil der Kinder und Jugendlichen in die Regelschulen oder Berufsschulen ohne weitere große Auffälligkeiten wieder eingegliedert werden konnten.